54 BAT-O
Auerordentliche Kndigung


(1) Der Arbeitgeber und der Angestellte sind berechtigt, das Arbeitsverhltnis aus einem wichtigen Grunde fristlos zu kndigen, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kndigenden unter Bercksichtigung aller Umstnde des Einzelfalles und unter Abwgung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Arbeitsverhltnisses bis zum Ablauf der Kndigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhltnisses nicht zugemutet werden kann.

 

(2) Die Kndigung kann nur innerhalb von zwei Wochen erfolgen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem der Kndigungsberechtigte von den fr die Kndigung magebenden Tatsachen Kenntnis erlangt. Der Kndigende mu dem anderen Teil auf Verlangen den Kndigungsgrund unverzglich schriftlich mitteilen.

 

(3) Die Regelungen des Einigungsvertrages bleiben unberhrt.

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