74 BAT-O
Inkrafttreten und Laufzeit des Tarifvertrages


(1) Dieser Tarifvertrag tritt am 1. Januar 1991 in Kraft; abweichend hiervon treten die 15 bis 17 sowie die Sonderregelungen hierzu am 1. April 1991 in Kraft. Nach dem Einigungsvertrag fortgeltende, von diesem Tarifvertrag abweichende Bestimmungen sind von diesen Zeitpunkten an nicht mehr anzuwenden.

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann jederzeit schriftlich gekndigt werden.

 

Abweichend von Unterabsatz 1 kann 15 Abs. 1 Satz 2 mit einer Frist von einem Monat zum Schlu eines Kalendermonats, frhestens zum 28. Februar 1998 gekndigt werden. Im Falle der Kndigung zum 28. Februar 1998 tritt die Vorschrift in der bis zum 29. Februar gltigen Fassung unmittelbar wieder in Kraft. Fr laufende Dienstplne mit einer Laufzeit von mehr als 26 Wochen gilt eine Auslauffrist bis zu deren Ende, lngstens bis zum 28. Februar 1999.

 

Anmerkung:

 

Der BAT-O ist zuletzt durch den nderungstarifvertrag Nr. 10 vom 30. Juni 2000 zum Tarifvertrag zur Anpassung des Tarifrechts - Manteltarifliche Vorschriften - (BAT-O) gendert worden.

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