1 TV-Prakt (West)
Geltungsbereich

 


Dieser Tarifvertrag gilt fr Praktikantinnen/Praktikanten fr den Beruf

 

a) des Sozialarbeiters, Sozialpdagogen und Heilpdagogen whrend der praktischen Ttigkeit, die nach Abschlu des Fachhochschulstudiums der staatlichen Anerkennung als Sozialarbeiter, Sozialpdagoge bzw. Heilpdagoge vorauszugehen hat,

 

b) des phamazeutisch-technischen Assistenten whrend der praktischen Ttigkeit nach 6 des Gesetzes ber den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Neufassung vom 23. September 1997 (BGBL. I S. 2349),

 

c) - gestrichen -

 

d) der Erzieherin whrend der praktischen Ttigkeit, die nach den geltenden Ausbildungsordnungen der staatlichen Anerkennung als Erzieherin vorauszugehen hat,

 

e) der Kinderpflegerin whrend der praktischen Ttigkeit, die nach den geltenden Ausbildungsordnungen der staatlichen Anerkennung als Kinderpflegerin vorauszugehen hat,

 

f) des Masseurs und medizinischen Bademeisters whrend der praktischen Ttigkeit nach 7 des Gesetzes ber die Berufe in der Physiotherapie (Masseur- und Physiotherapeutengesetz - MPhG) vom 26. Mai 1994 (BGBL I S. 1084),

 

g) des Rettungsassistenten whrend der praktischen Ttigkeit nach 7 des Gesetzes ber den Beruf der Rettungsassistentin und des Rettungsassistenten (Rettungsassistentengesetz - RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBl. 1 S. 1384),

 

die in einem Praktikantenverhltnis zu einem Arbeitgeber stehen, dessen Angestellte unter den Geltungsbereich des BAT fallen.

 

Ausnahmen vom Geltungsbereich

( 2 des nderungs-TV Nr. 11 vom 30. Juni 2000 in Kraft mit Wirkung vom 1. April 2000)

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