Ausnahmen vom Geltungsbereich

Dieser Tarifvertrag wird nicht angewendet auf Praktikantinnen/Praktikanten, die sptestens mit Ablauf des 12. Juni 2000 aus ihrem Verschulden oder auf eigenen Wunsch aus dem Praktikantenverhltnis ausgeschieden sind. Dies gilt auf Antrag nicht fr Praktikantinnen/Praktikanten, die in unmittelbarem Anschlu an das auf eigenen Wunsch beendete Praktikantenverhltnis wieder in den ffentlichen Dienst eingetreten sind.

 

ffentlicher Dienst im Sinne des Unterabsatzes 1 Satz 2 ist eine Beschftigung

 

a) beim Bund, bei einem Land, bei einer Gemeinde, bei einem Gemeindeverband oder bei einem sonstigen Mitglied eines Arbeitgeberverbandes, der der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde (VKA) angehrt,

 

b) bei einer Krperschaft, Anstalt oder Stiftung des ffentlichen Rechts, die den BAT, den BAT-O oder einen Tarifvertrag wesentlich gleichen Inhalts anwendet.

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