11 TV-Prakt (West)
Inkrafttreten, Laufzeit

 


(1) Dieser Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1991 in Kraft.

 

(2) Er kann mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende eines Kalendervierteljahres schriftlich gekndigt werden. 2 Abs. 1 tritt mit dem Auerkrafttreten des jeweils geltenden Vergtungstarifvertrages zum BAT auer Kraft.

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