10 Mantel-TV Sch-O
Ausbildungsvergtung
(1) Die Schlerin/Der Schler erhlt eine monatliche Ausbildungsvergtung, deren Hhe in einem besonderen Tarifvertrag (Ausbildungsvergtungstarifvertrag) vereinbart wird.
(2) Fr die Berechnung und Auszahlung der Bezge gilt 36 des BAT-O entsprechend.