10 Mantel-TV Sch-O
Ausbildungsvergtung

 


(1) Die Schlerin/Der Schler erhlt eine monatliche Ausbildungsvergtung, deren Hhe in einem besonderen Tarifvertrag (Ausbildungsvergtungstarifvertrag) vereinbart wird.

 

(2) Fr die Berechnung und Auszahlung der Bezge gilt 36 des BAT-O entsprechend.

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