9 Mantel-TV Sch-O
Fernbleiben von der Ausbildung

 


Die Schlerin/Der Schler darf von der Ausbildung nur mit vorheriger Zustimmung des Trgers der Ausbildung fernbleiben. Kann die Zustimmung den Umstnden nach nicht vorher eingeholt werden, ist sie unverzglich zu beantragen. Fr die Zeit eines nicht genehmigten Fernbleibens besteht kein Anspruch auf Ausbildungsvergtung.

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