16a Mantel-TV Sch-O
Familienheimfahrten

 


Fr Familienheimfahrten vom Ort der Ausbildungsanstalt zum Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder des Ehegatten und zurck werden der Schlerin/dem Schler monatlich einmal die notwendigen Fahrkosten bis zur Hhe der Kosten der Fahrkarte der jeweils niedrigsten Klasse des billigsten regelmig verkehrenden Befrderungsmittels (im Eisenbahnverkehr ohne Zuschlge) - fr Familienheimfahrten in das Ausland hchstens die entsprechenden Kosten fr die Fahrt bis zum inlndischen Grenzort - erstattet, wenn der Wohnort der Eltern, des Erziehungsberechtigten oder des Ehegatten so weit vorn Ort der Ausbildungsanstalt entfernt ist, da die Schlerin/der Schler nicht tglich zu diesem Wohnort zurckkehren kann und daher auerhalb wohnen mu. Mglichkeiten zur Erlangung von Fahrpreisermigungen (z.B. Schlerfahrkarten oder Fahrkarten fr Berufsttige) sind auszunutzen.

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