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Inkrafttreten, Laufzeit

 


(1) Dieser Tarifvertrag (einschlielich der bergangsvorschrift zu 12) tritt mit Wirkung vom 1. Januar 1991 in Kradt; abweichend hiervon treten

 

a) 8 Abs. 1, 8a, 10 Abs. 1, 11 Abs. 3, 13, 14 und 15 Unterabs. 1 am 1. April 1991 und

 

b) 10 Abs. 2, 11 Abs. 1 Satz 2 und 3 und Abs. 2 und 12 am 1. Juli 1991

 

in Kraft. Nach dem Einigungsvertrag fortgeltende, von diesem Tarifvertrag abweichende Bestimmungen sind vom 1. Januar 1991 bzw. vom 1. April 1991 an nicht mehr anzuwenden; mit Ablauf des 30. Juni 1991 treten sie auer Kraft.

 

(2) Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich gekndigt werden.

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