15 MTV Schler (West)
Fortzahlung der Ausbildungsvergtung in besonderen Fllen

 


Der Schlerin/Dem Schler ist die Ausbildungsvergtung ( 10 Abs. 1) fr die Zeit der Freistellung vor der staatlichen Prfung ( 17) und zur Teilnahme an der staatlichen Prfung fortzuzahlen.

 

Im brigen gelten die 52, 52 a BAT entsprechend.

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