15 MTV Schler (West)
Fortzahlung der Ausbildungsvergtung in besonderen Fllen
Der Schlerin/Dem Schler ist die Ausbildungsvergtung ( 10 Abs. 1) fr die Zeit der Freistellung vor der staatlichen Prfung ( 17) und zur Teilnahme an der staatlichen Prfung fortzuzahlen.
Im brigen gelten die 52, 52 a BAT entsprechend.