3 TV Sicherheitszulage Lnder
Konkurrenzvorschrift


Zeitzuschlge nach 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst.a bis f BAT, berstundenvergtung nach 35 Abs. 3 Unterabs. 2 BAT, Vergtung fr Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft sowie Zulagen fr Wechselschicht- und Schichtarbeit werden an Angestellte, denen die Sicherheitszulage nach 2 zusteht, insoweit gezahlt, als die Summe dieser Leistungen monatlich bei Angestellten der Vergtungsgruppen

 

X bis VIII

20 v.H.,

VII bis Va/b

25 v.H.,

IVb und hher

30 v.H.

der Sicherheitszulage bersteigt.

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