(SR 2 b BAT-O)
Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich - (BAT-O)

 


Diese Sonderregelungen gelten fr Angestellte in Anstalten und Heimen, die nicht unter die Sonderregelungen 2 a fallen, wenn sie

 

der Frderung der Gesundheit,

 

der Erziehung, Frsorge oder Betreuung von Kindern und Jugendlichen,

 

der Frsorge oder Betreuung von obdachlosen, alten, gebrechlichen, erwerbsbeschrnkten oder sonstigen hilfsbedrftigen Personen

 

dienen.

 

Dazu gehren auch die Angestellten in Anstalten, in denen die betreuten Personen nicht regelmig rztlich behandelt und beaufsichtigt werden (Erholungsheime).

 

Diese Sonderregelungen gelten nicht fr Angestellte, die unter die Sonderregelungen 2 c oder 2 e Ill fallen.

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