(SR 2c BAT)
Nr. 4 Zu 9 - Schweigepflicht -

 


Der Arbeitgeber darf vom Arzt nur verlangen, da Unterlagen im Sinne von 9 Abs. 3, die ihrem Inhalt nach von der rztlichen Schweigepflicht erfat werden, an seinen rztlichen Vorgesetzten herauszugeben sind.

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