(SR 2c BAT)
Nr. 4 Zu 9 - Schweigepflicht -
Der Arbeitgeber darf vom Arzt nur verlangen, da Unterlagen im Sinne von 9 Abs. 3, die ihrem Inhalt nach von der rztlichen Schweigepflicht erfat werden, an seinen rztlichen Vorgesetzten herauszugeben sind.