(SR 2c BAT-O)
Nr. 3 Zu 8 - Allgemeine Pflichten -

 


(1) Zu den dem Arzt obliegenden rztlichen Pflichten gehrt es auch, rztliche Bescheinigungen auszustellen und Frsorge- und Beratungsstellen zu betreuen. Der Arzt kann vom Arbeitgeber auch verpflichtet werden, im Rahmen einer zugelassenen Nebenttigkeit des leitenden Arztes oder fr einen Belegarzt innerhalb des Anstaltsbereichs rztlich ttig zu werden.

 

(2) Zu den dem Arzt aus seiner Hauptttigkeit obliegenden Pflichten gehrt es ferner, am Rettungsdienst in Notarztwagen und Hubschraubern teilzunehmen.

 

Fr jeden Einsatz in diesem Rettungsdienst erhlt der Arzt einen nicht gesamtversorgungsfhigen Einsatzzuschlag in Hhe von 15 DM. Dieser Betrag verndert sich zu demselben Zeitpunkt und in dem gleichen Ausma wie die Stundenvergtung der Vergtungsgruppe Ila bzw. II.

 

(3) Die Erstellung von Gutachten, gutachtlichen uerungen und wissenschaftlichen Ausarbeitungen, die nicht von einem Dritten angefordert und vergtet werden, gehrt zu den dem Arzt obliegenden Pflichten aus seiner Hauptttigkeit.

 

Protokollnotizen zu Absatz 2:

Hhe des Einsatzzuschlags:

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