(SR 2d BAT)
Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich -

 


(1) Diese Sonderregelungen gelten fr deutsche Angestellte (Deutsche im Sinne des Artikels 116 GG) bei den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen sowie bei anderen Dienststellen der Bundesrepublik im Ausland (Auslandsdienststellen), die nach Abschlu eines Arbeitsvertrages nach Bundestarifrecht von ihrer obersten Bundesbehrde zur Dienstleistung in das Ausland entsandt worden sind (entsandte Krfte) oder denen die gleiche Rechtsstellung durch einen mit der obersten Bundesbehrde geschlossenen Arbeitsvertrag eingerumt worden ist.

 

(2) Die Nrn. 2, 3, 13 und 14 gelten auch fr Angestellte des Bundes, die bei einer Inlandsdienststelle ttig sind, dem Inhalt ihres Arbeitsvertrages nach jedoch auch zu Auslandsdienststellen entsandt werden knnen.

 

(3) Diese Sonderregelungen gelten nicht fr Angestellte, die Einheiten der Bundeswehr bei deren vorbergehender Verlegung zu Ausbildungszwecken in das Ausland folgen.

Datenschutz