(SR 2d BAT)
Nr. 4 Zu 17 - berstunden -

 


Alle berstunden sind bis zum Ende des sechsten Kalendermonats nach Ableistung der berstunden durch entsprechende Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Vergtung ( 26) und der in Monatsbetrgen festgelegten Zulagen auszugleichen. berstundenvergtung oder Zeitzuschlag nach 35 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a wird nicht gezahlt.

Datenschutz