(SR 2d BAT)
Nr. 6 Zu 24 - Vorbergehende Ausbung einer hherwertigen

Ttigkeit -

 


Die persnliche Zulage nach 24 Abs. 2 Satz 1 wird auch dann nicht gezahlt, wenn der Angestellte einen Arbeiter ' Angestellten oder Beamten whrend dessen Heimaturlaubs lnger als drei Monate vertritt. Zeiten einer hherwertigen Heimaturlaubsvertretung werden bei einer anschlieenden hherwertigen Vertretung aus anderen Grnden auf die in 24 Abs. 2 Satz 1 genannte Frist von drei Monaten angerechnet. 24 Abs. 2 Satz 2 bleibt unberhrt.

 

Protokollnotiz:

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