(SR 2d BAT)
Nr. 9a Zu 37a - Anzeige- und Nachweispflichten

 


Der bei einer Auslandsdienststelle ttige Angestellte soll den Nachweis der Arbeitsunfhigkeit durch eine Bescheinigung des Vertrauensarztes der Auslandsdienststelle erbringen; der Angestellte bei einer diplomatischen oder konsularischen Vertretung soll den Nachweis in der Weise erbringen, wie er durch die Geschftsordnung fr die Auslandsvertretung vorgesehen ist.

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