(SR 2 e I BAT)
Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich -

 


(1) Diese Sonderregelungen gelten fr die Angestellten im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung.

 

(2) Fr Angestellte, die als Besatzungen von See- und Binnenfahrzeugen oder schwimmenden Gerten im Bereich des Bundesministeriums der Verteidigung beschftigt werden, gelten die Sonderregelungen 2 e II.

 

(3) Diese Sonderregelungen gelten nicht fr Angestellte, die unter die Sonderregelungen 2 d fallen.

 

(4) Fr Angestellte, einschlielich der rzte und Zahnrzte, in Bundeswehrkrankenhusern gelten die Sonderregelungen 2 e III.

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