(SR 2 g BAT)
Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich -


Diese Sonderregelungen gelten fr die als Angestellte beschftigten Besatzungen auf seegehenden Schiffen des Bundesamtes fr Seeschiffahrt und Hydrographie (BSH).

 

Zur Besatzung eines Schiffes gehren nur die Angestellten, die mit Rcksicht auf Schiffahrt und Betrieb an Bord ttig sein mssen und in der von der Verwaltung aufzustellenden Bordliste aufgefhrt sind.

 

Protokollnotiz:

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