(SR 2 i BAT)
Nr. 3 Zu 33 - Zulagen -


(1) Die auf den Fischereischutzbooten und den Fischereiforschungsschiffen des Bundes oder unter gleichen Bedingungen auf Handelsschiffen zu meteorologischen Zwecken eingesetzten Angestellten des Deutschen Wetterdienstes erhalten whrend ihres Einsatzes:

 

a) ein Verpflegungsgeld,

 

b) einen Fahrgastzuschlag

 

in der Hhe, wie sie im jeweiligen Tarifvertrag fr die Deutsche Seeschiffahrt festgelegt sind.

 

Ferner erhalten sie fr die Dauer ihres Einsatzes an Bord fr erhhten Kleiderverschlei und sonstige Unkosten, die im Zusammenhang mit dem Bordeinsatz stehen, 0,51 Euro tglich.

 

(2) Die Angestellten des Deutschen Wetterdienstes erhalten fr Mastbesteigung eine Zulage.

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