(SR 2 i BAT-O)
Nr. 3 Zu 33 - Zulagen -


(1) Die auf den Fischereischutzbooten und den Fischereiforschungsschiffen des Bundes oder unter gleichen Bedingungen auf Handelsschiffen zu meteorologischen Zwecken eingesetzten Angestellten des Deutschen Wetterdienstes erhalten whrend ihres Einsatzes:

 

a) ein Verpflegungsgeld,

 

b) einen Fahrgastzuschlag

 

In der Zeit vom

 

1. August 2000 bis 31. Dezember 2000

in Hhe von 87 v.H.,

1. August 2001 bis 31. Dezember 2001

in Hhe von 88,5 v. H.,

1. Januar 2002 bis 31. Dezember 2002

in Hhe von 90,0 v. H.

1. Januar 2003 bis 31. Dezember 2003

in Hhe von 91,0 v.H.

1. Januar 2004 an

in Hhe von 92,5 v.H.

der Betrge, wie sie im jeweiligen Tarifvertrag fr die Deutsche Seeschiffahrt festgelegt sind.

 

Ferner erhalten sie fr die Dauer ihres Einsatzes an Bord fr erhhten Kleiderverschlei und sonstige Unkosten, die im Zusammenhang mit dem Bordeinsatz stehen, 0,51 Euro tglich.

 

(2) Die Angestellten des Deutschen Wetterdienstes erhalten fr Mastbesteigung eine Zulage.

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