(SR 2 k BAT)
Nr. 5 Zu 17 - berstunden
17 gilt mit folgenden Magaben:
1. Anstelle des Absatzes 1 Unterabs. 2 gilt der folgende Satz:
berstunden drfen nur angeordnet werden, wenn ein auerordentliches dringendes dienstliches Bedrfnis besteht oder die besonderen Verhltnisse des Theaterbetriebes es erfordern.
2. Absatz 2 Unterabs. 2 und Absatz 4 sind nicht anzuwenden
3. Anstelle des Absatzes 5 gilt der folgende Satz:
Fr jede berstunde ist die berstundenvergtung ( 35 Abs. 3 Unterabs. 2) zu zahlen.