(SR 2 k BAT)
Nr. 5 Zu 17 - berstunden


17 gilt mit folgenden Magaben:

 

1. Anstelle des Absatzes 1 Unterabs. 2 gilt der folgende Satz:

 

berstunden drfen nur angeordnet werden, wenn ein auerordentliches dringendes dienstliches Bedrfnis besteht oder die besonderen Verhltnisse des Theaterbetriebes es erfordern.

 

2. Absatz 2 Unterabs. 2 und Absatz 4 sind nicht anzuwenden

 

3. Anstelle des Absatzes 5 gilt der folgende Satz:

 

Fr jede berstunde ist die berstundenvergtung ( 35 Abs. 3 Unterabs. 2) zu zahlen.

 

Protokollnotiz:

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