Protokollerklrung zu Nr. 2 SR 2l II

Bei der Festlegung der Zahl der Unterrichtsstunden ist bercksichtigt worden, da der Musikschullehrer neben der Erteilung von Unterricht insbesondere folgende Aufgaben zu erledigen hat:

 

a) Vor- und Nachbereitung des Unterrichts (Vorbereitungszeiten),

 

b) Abhaltung von Sprechstunden,

 

c) Teilnahme an Schulkonferenzen und Elternabenden,

 

d) Teilnahme am Vorspiel der Schler, soweit dieses auerhalb des Unterrichts stattfindet,

 

e) Mitwirkung an Veranstaltungen der Musikschule sowie Mitwirkung im Rahmen der Beteiligung der Musikschule an musikalischen Veranstaltungen (z.B. Orchesterauffhrungen, Musikwochen und hnliche Veranstaltungen), die der Arbeitgeber, einer seiner wirtschaftlichen Trger oder ein Dritter, dessen wirtschaftlicher Trger der Arbeitgeber ist, durchfhrt,

 

f) Mitwirkung an Musikwettbewerben und hnlichen Veranstaltungen,

 

g) Teilnahme an Musikschulfreizeiten an Wochenenden und in den Ferien.

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