(SR 2 n BAT)
Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich -


Diese Sonderregelungen gelten fr die Angestellten im Justizvollzugsdienst, die im Aufsichtsdienst ttig sind. Die Nummer 2 Abs. 2 sowie die Nummern 6 bis 8 gelten auch fr die Angestellten im Justizvollzugsdienst, die im Werkdienst oder im Sanittsdienst ttig sind.

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