(SR 2 n BAT)
Nr. 3 Zu 15 Abs. 6 a und zu 17 - Bereitschaftsdienst -
berstunden -

 


A. Bereitschaftsdienst im Innendienst

 

(1) - gestrichen -

 

(2) Der Bereitschaftsdienst einschlielich der geleisteten Arbeit wird zum Zwecke der Vergtungsberechnung,

 

a) wenn der Angestellte in Dienstkleidung ruhend jederzeit zum Eingreifen bereit sein mu, mit 50 vom Hundert,

 

b) in anderen Fllen mit 15 vom Hundert

 

als Arbeitszeit bewertet.

 

Bereitschaftsdienst darf hchstens sechzehnmal im Monat angeordnet werden, darunter hchstens zwlfmal Bereitschaftsdienst nach Satz 1 Buchst. a.

 


B. Verwendung auf einem Auenarbeitskommando

 

Die Vergtung fr Verwendung auf einem Auenarbeitskommando wird bezirklich geregelt.

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