(SR 2 o BAT)
Nr. 10 Zu 55 und 56 - Unkndbare Angestellte - Ausgleichszulage bei Arbeitsunfall und Berufskrankheit


Eine nach den Strahlenschutzvorschriften nicht zulssige oder nur beschrnkt zulssige Weiterbeschftigung steht einer Berufskrankheit im Sinne des 55 Abs. 2 Satz 4 Buchst. a) und des 56 Satz 2 gleich, wenn die Unzulssigkeit oder Beschrnkung der Weiterbeschftigung durch Einwirkung von Quanten- oder Korpuskelstrahlung durch einen wahrend des Arbeitsverhltnisses erlittenen Arbeitsunfall oder durch eine in dieser zeit zugezogene Berufskrankheit verursacht ist.

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