(SR 2 o BAT)
Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich -
Diese Sonderregelungen gelten fr Angestellte in Kernforschungseinrichtungen. Kernforschungseinrichtungen sind Reaktoren sowie Hochenergiebeschleuniger- und Plasmaforschungsanlagen und ihre hiermit rumlich oder funktionell verbundenen Institute und Einrichtungen.