(SR 2 o BAT)
Nr. 7 Zu 37 und 71 - Krankenbezge -


Arbeitsunfhigkeit, die auf Einwirkung ionisierender Strahlen zurckzufhren ist, wird Arbeitsunfllen und Berufskrankheiten im Sinne des 37 Abs. 6 bzw. 71 Abs. 2 Unterabs. 2 gleichgestellt.

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