(SR 2 o BAT-O)Nr. 7 Zu 37 und 71 - Krankenbezge -
Arbeitsunfhigkeit, die auf Einwirkung ionisierender Strahlen zurckzufhren ist, wird Arbeitsunfllen und Berufskrankheiten im Sinne des 37 Abs. 6 geichgestellt.