(SR 2 t BAT)
Nr. 4 Zu 33 und 33a - Zulagen - Wechselschicht- und
Schichtzulagen -


(1) Die Zulagen, Entschdigungen und Zuschlge sowie die berstundenvergtung einschlielich der Abgeltung der Rufbereitschaft knnen durch Nebenabrede zum Arbeitsvertrag ganz oder teilweise pauschaliert werden. Die Nebenabrede ist mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende kndbar.

 

(2) Fr Angestellte in Betrieben in privater Rechtsform wird die Kassenverlustentschdigung durch bezirkliche oder rtliche Vereinbarung geregelt. Dasselbe gilt fr Angestellte in Eigenbetrieben, die Rechnungsbetrge zugleich fr Betriebe in privater Rechtsform einziehen, auch wenn die Betriebe nicht unter diesen Tarifvertrag fallen, sofern Angestellte dieser Betriebe zugleich Rechnungsbetrge fr die Eigenbetriebe einziehen. Die bis zum Inkrafttreten dieses Tarifvertrages in Eigenbetrieben gewhrten Kassenverlustentschdigungen bleiben unberhrt.

 

(3) Angestellte, die stndig Wechselschichtarbeit ( 15 Abs. 8 Unterabs. 6) oder Schichtarbeit ( 15 Abs. 8 Unterabs. 7) zu leisten haben, erhalten nach Magabe eines besonderen Tarifvertrages eine Wechselschicht- bzw. Schichtzulage; 33 a gilt nicht.

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