(SR 2 u BAT)
Nr. 5 Zu 55 - Unkndbare Angestellte -

 


Dem Angestellten, der lnger als 15 Jahre bei demselben Arbeitgeber eine Ttigkeit ausgebt hat, die Fahrdiensttauglichkeit voraussetzt, kann auch dann nicht zum Zwecke der Herabgruppierung gekndigt werden, wenn er ohne sein Verschulden fahrdienstuntauglich geworden ist und deshalb seine Ttigkeit nicht mehr ausben kann.

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