Sonderregelungen fr Angestellte
im Hafenbetriebsdienst und bei Eisenbahnen
des ffentlichen und des nichtffentlichen Verkehrs
(SR 2 w BAT)

 

 

Die Sonderregelungen 2w sind im Geltungsbereich des BAT-O nicht vereinbart worden.

 

Fr die Angestellten im Hafenbetriebsdienst und bei Eisenbahnen des ffentlichen und des nichtffentlichen Verkehrs werden Sonderregelungen, soweit erforderlich, bezirklich vereinbart. Bis zum Inkrafttreten der bezirklichen Vereinbarung oder bis zur Feststellung, da Sonderregelungen nicht notwendig sind, gilt das bisherige Recht.

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