(SR 2 x BAT)
Nr. 1 Zu 1 und 2 - Geltungsbereich -


Diese Sonderregelungen gelten fr Angestellte,

 

a) deren Arbeitsverhltnis mit Ablauf einer kalendermig bestimmten Frist enden soll (Zeitangestellte),

 

b) die fr eine Aufgabe von begrenzter Dauer eingestellt sind und bei denen das Arbeitsverhltnis durch Eintritt eines bestimmten Ereignisses oder durch Ablauf einer kalendermig bestimmten Frist enden soll (Angestellte fr Aufgaben von begrenzter Dauer),

 

c) die zur Vertretung oder zeitweiligen Aushilfe eingestellt werden (Aushilfsangestellte).

 

Protokollnotizen:

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