Tarifvertrag fr Arbeitnehmer des Bundes ber die
Arbeitsbedingungen bei besonderen Verwendungen im Ausland
- (AuslandsV-TV) -
10 Inkrafttreten, Laufzeit

 


Der Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1992 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, frhestens jedoch zum 31. Dezember 1994 gekndigt werden.

Datenschutz