Tarifvertrag fr Arbeitnehmer des Bundes ber die
Arbeitsbedingungen bei besonderen Verwendungen im Ausland
- (AuslandsV-TV) -
10 Inkrafttreten, Laufzeit
Der Tarifvertrag tritt mit Wirkung vom 1. Juli 1992 in Kraft. Er kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende, frhestens jedoch zum 31. Dezember 1994 gekndigt werden.