Tarifvertrag fr Arbeitnehmer des Bundes ber die
Arbeitsbedingungen bei besonderen Verwendungen im Ausland
- (AuslandsV-TV) -
9 bergangsregelung

 


Bis zu einer nderung der Auslandsverwendungszuschlagsverordnung, durch die Flle des 58 a Abs. 2 Satz 3 BBesG ausdrcklich in den Anwendungsbereich der Verordnung einbezogen werden, ist dieser Tarifvertrag bei Auslandseinstzen der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, die nicht auf einem Beschlu der Bundesregierung beruhen, entsprechend anzuwenden. Die Anwendung bedarf der Zustimmung der Bundesministerien des Innern und der Finanzen.

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