Tarifvertrag fr Arbeitnehmer des Bundes ber die
Arbeitsbedingungen bei besonderen Verwendungen im Ausland
- (AuslandsV-TV) -
8 Besondere Schutzkleidung

 


Soweit Sicherheitsgrnde das Tragen von besonderer Schutzkleidung erforderlich machen, ist diese vom Arbeitgeber unentgeltlich zur Verfgung zu stellen. Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, diese Schutzkleidung zu tragen.

Datenschutz