Tarifvertrag fr Arbeitnehmer des Bundes ber die
Arbeitsbedingungen bei besonderen Verwendungen im Ausland
- (AuslandsV-TV) -
7 Medizinische Behandlung

 


(1) Der Arbeitnehmer hat whrend der besonderen Verwendung Anspruch auf medizinische Notfallbehandlung im Rahmen des rztlichen Ermessens.

 

(2) Bei schwerer Erkrankung des Arbeitnehmers erfolgt der Rcktransport nach rztlicher Entscheidung auf Kosten des Arbeitgebers.

 

(3) Fr den Fall des Ablebens des Arbeitnehmers trgt der Arbeitgeber die Kosten fr den Rcktransport.

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