Tarifvertrag fr Arbeitnehmer des Bundes ber die
Arbeitsbedingungen bei besonderen Verwendungen im Ausland
- (AuslandsV-TV) -
6 Unterkunft, Gemeinschaftsverpflegung

 


Der Arbeitnehmer erhlt whrend der besonderen Verwendung - sofern mglich - eine die Besonderheiten der Verwendung bercksichtigende unentgeltliche Unterkunft und unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung. Nimmt er diese nicht in Anspruch, erhlt er dafr keine Entschdigung.

Datenschutz