Tarifvertrag fr Arbeitnehmer des Bundes ber die
Arbeitsbedingungen bei besonderen Verwendungen im Ausland
- (AuslandsV-TV) -
5 Besondere Entschdigung fr Reisezeiten

 


(1) Bei Reisen in Staaten, die nicht der NATO angehren, gelten 43 BAT/ BAT-O bzw. 39 Abs. 2 MTB II/MTArb-O mit der Magabe, da die Entschdigung hchstens das Sechsfache der Stundenvergtung bzw. des auf eine Stunde entfaltenden Anteils des um den im Monatslohntarifvertrag vereinbarten Betrag verminderten Monatstabellenlohnes betrgt und da die Entschdigung unter den gleichen Voraussetzungen auch fr eine Reise an einem Samstag gewhrt wird.

 

(2) Dauert die Rckreise von einer besonderen Verwendung mehr als 16 Stunden, ist vor Aufnahme der Arbeit eine angemessene Ruhezeit zu gewhren.

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