Tarifvertrag Nr. 37 (BMI)

nderungstarifvertrag Nr. 13

zum Manteltarifvertrag fr Auszubildende

vom 30. Juni 2000

 

 

Einziger Paragraph

 

Im 23 Abs. 5 des Manteltarifvertrages fr Auszubildende vom 6. Dezember 1974, zuletzt gendert durch den nderungstarifvertrag Nr. 12 vom 5. Mrz 1999, werden mit Wirkung vom 1. April 2000 im Unterabsatz 1 die Wrter "grundstzlich nach erfolgreich bestandener Abschluprfung fr mindestens sechs Monate" durch die Wrter "nach erfolgreich bestandener Abschlussprfung fr mindestens zwlf Monate" und im Unterabsatz 2 das Datum "31. Mrz 2000" durch das Datum "31. Oktober 2002" ersetzt.

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