nderungstarifvertrag Nr. 6
zum Manteltarifvertrag fr Auszubildende
(Mantel-TV Azubi-0)
vom 5. Mrz 1999
Zwischen
der Bundesrepublik Deutschland,
vertreten durch das Bundesministerium des Innern,
der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,
vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,
der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,
vertreten durch den Vorstand,
einerseits
und
....
....
andererseits
wird folgendes vereinbart:
Einziger Paragraph
In 23 Abs. 5 Unterabs. 2 des Manteltarifvertrages fr Auszubildende (Mantel-TV Azubi-0) vom 5, Mrz 1991, zuletzt gendert durch den nderungstarifvertrag Nr. 5 vom 5. Mai 1998, wird mit Wirkung vom 1, Januar 1999 das Datum "31. Dezember 1998" durch das Datum "31. Mrz 2000" ersetzt.
Bonn, den 5. Mrz 1999
Fr die
Bundesrepublik Deutschland:
Das Bundesministerium des Innern
Im Auftrag
Fr die
Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:
Der Vorsitzende des Vorstandes
In Vertretung
Fr die
Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde
Der Vorstand