nderungstarifvertrag Nr. 6

zum Manteltarifvertrag fr Auszubildende

(Mantel-TV Azubi-0)

vom 5. Mrz 1999

 

 

Zwischen

 

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,

vertreten durch den Vorstand,

 

einerseits

 

und

....

....

andererseits

 

wird folgendes vereinbart:

 

 

Einziger Paragraph

 

 In 23 Abs. 5 Unterabs. 2 des Manteltarifvertrages fr Auszubildende (Mantel-TV Azubi-0) vom 5, Mrz 1991, zuletzt gendert durch den nderungstarifvertrag Nr. 5 vom 5. Mai 1998, wird mit Wirkung vom 1, Januar 1999 das Datum "31. Dezember 1998" durch das Datum "31. Mrz 2000" ersetzt.

 

Bonn, den 5. Mrz 1999

 

Fr die

Bundesrepublik Deutschland:

Das Bundesministerium des Innern

Im Auftrag

 

Fr die

Tarifgemeinschaft deutscher Lnder:

Der Vorsitzende des Vorstandes

In Vertretung

 

Fr die

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde

Der Vorstand

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