nderungstarifvertrag Nr, 12

vom 5. Mrz 1999*)

zum Manteltarifvertrag fr Auszubildende

 

 

Zwischen

 

der Bundesrepublik Deutschland,

vertreten durch das Bundesministerium des Innern,

der Tarifgemeinschaft deutscher Lnder,

vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstandes,

der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbnde,

vertreten durch den Vorstand,

 

einerseits

 

und der Gewerkschaft ffentliche Dienste, Transport und Verkehr - Hauptvorstand -,

diese zugleich handelnd fr die

- Gewerkschaft der Polizei,

- Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt,

- Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft,

der Deutschen Angestellten-Gewerkschaft - Bundesvorstand -,

diese zugleich handelnd fr den Marburger Bund,

 

andererseits

 

wird folgendes vereinbart:

 

 

') auerdem abgeschlossen mit der Gemeinschaft von Gewerkschaften und Verbnden des ffentlichen Dienstes, vertreten durch den Vorstand.

 

Einziger Paragraph

 

 In 23 Abs. 5 Unterabs. 2 des Manteltarifvertrages fr Auszubildende vom 6. Dezember 1974, zuletzt gendert durch den nderungstarifvertrag Nr. 11 vom 5. Mai 1998, wird mit Wirkung vom 1. Januar 1999 das Datum "31. Dezember 1998" durch das Datum "31. Mrz 2000" ersetzt.

 

Bonn, 5. Mrz 1999

 

gez. Unterschriften

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