3 TV-V

Allgemeine Pflichten

 

 

(1) 1Der Arbeitnehmer hat die ihm bertragenen Aufgaben gewissenhaft und ordnungsgem auszufhren. 2Er ist verpflichtet, den Anordnungen des Arbeitgebers nachzukommen.

 

(2) 1Jede entgeltliche Nebenbeschftigung mu dem Arbeitgeber rechtzeitig vor Ausbung schriftlich angezeigt werden. 2Der Arbeitgeber kann die Ausbung einer Nebenbeschftigung untersagen, wenn sie geeignet ist, die Erfllung der arbeitsvertraglichen Pflichten des Arbeitnehmers oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu beeintrchtigen.

 

(3) 1Der Arbeitgeber ist bei gegebener Veranlassung berechtigt, den Arbeitnehmer durch einen Vertrauensarzt dahingehend untersuchen zu lassen, ob er zur Leistung der arbeitsvertraglich geschuldeten Ttigkeit in der Lage ist. 2Die Kosten dieser Untersuchung trgt der Arbeitgeber.

 

Protokollerklrung Nr. 1 zu Abs. 3:

Vertrauensarzt ist derjenige, der gemeinsam von den Betriebsparteien festgelegt worden ist

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