2 TV-V

Arbeitsvertrag, Probezeit

 

 

(1) 1Der Arbeitsvertrag wird schriftlich unter Angabe der Entgeltgruppe abgeschlossen. 2Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren. 3In der Nebenabrede kann vereinbart werden, da sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende gesondert gekndigt werden kann.

 

(2) 1Die ersten drei Monate der Beschftigung gelten als Probezeit. 2Im Arbeitsvertrag kann auf eine Probezeit verzichtet oder eine andere Probezeit, lngstens von sechs Monaten, vereinbart werden. 3Von einer Probezeit soll abgesehen werden, wenn der Arbeitnehmer in unmittelbarem Anschlu an ein erfolgreich abgeschlossenes Ausbildungsverhltnis bei demselben Arbeitgeber eingestellt wird.

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