Anlage 1

 

 

 

Eingruppierung von Arbeitnehmern in den

Versorgungsbetrieben

 

Vorbemerkungen:

1. 1Die Ttigkeiten des Arbeitnehmers mssen die Voraussetzungen eines Oberbegriffs und die ihm zugrundeliegende Wertigkeit erfllen. 2Die in den Beispielen zu den Entgeltgruppen umschriebenen Ttigkeiten entsprechen der Wertigkeit eines Oberbegriffs. 3Sind Ttigkeiten als Beispiel nur in einer Entgeltgruppe vereinbart, wird dadurch nicht ausgeschlossen, da die Anforderungen eines Oberbegriffes einer hheren Entgeltgruppe erfllt sein knnen.

 

2. Sind in einer Entgeltgruppe mehrere Oberbegriffe vorhanden, stehen diese gleichwertig nebeneinander.

 

3. Fr Arbeitnehmer in den Entgeltgruppen 1 bis 11 knnen durch bezirkliche Tarifvertrge unter Beachtung der allgemeinen Voraussetzungen des jeweils zutreffenden Oberbegriffs und der ihm zugrundeliegenden Wertigkeit weitere Beispiele vereinbart werden.

 

4. 1Arbeitnehmer, denen die Funktion eines Vorarbeiters oder Vorhandwerkers bertragen worden ist, werden fr die Dauer dieser Ttigkeit jeweils eine Entgeltgruppe hher eingruppiert. 2Diese Eingruppierung ist jederzeit widerruflich.

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