Entgeltgruppe 4

 

 

4.1 Arbeitnehmer, die Ttigkeiten ausben,

die grndliche Fachkenntnisse erfordern

 

(Grndliche Fachkenntnisse erfordern nhere Kenntnisse von Gesetzen, Tarifbestimmungen usw. im Rahmen der auszubenden Ttigkeiten)

 

sowie

4.2 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fhigkeiten

oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige

Ttigkeiten ausben

 

Beispiele:

4.3.1 Verwaltung von Lagern und Magazinen

4.3.2 Ttigkeiten als Fahrer von Kraftfahrzeugen

4.3.3 Ttigkeiten als Schreibkraft

4.3.4 Montagearbeiten in Netzen (Gas, Wasser, Fernheizung, Kabel, Freileitung)

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