Entgeltgruppe 8
8.1 Arbeitnehmer, deren Ttigkeiten sich durch
das Ma ihrer Verantwortung erheblich aus
der Entgeltgruppe 7.1 herausheben
sowie
8.2 Arbeitnehmer, die Ttigkeiten ausben,
die grndliche, umfassende Fachkenntnisse
und selbstndige Leistungen erfordern
(Grndliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenber grndlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.)
sowie
8.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fhigkeiten
oder Erfahrungen entsprechende
gleichwertige Ttigkeiten ausben
Beispiele:
8.4.1 Handwerks- und Industriemeister, die groe Arbeitssttten (Bereiche, Werksttten, Abteilungen oder Betriebe) fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschftigt sind
8.4.2 An- und Abfahren von Kraftwerksblcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Strungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprfung
8.4.3 Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten
8.4.4 Ttigkeiten als Bilanzbuchhalter
8.4.5 Selbstndiges Anfertigen, ndern und Pflegen von DV-Programmen und DVProgrammbausteinen