Entgeltgruppe 8

 

 

8.1 Arbeitnehmer, deren Ttigkeiten sich durch

das Ma ihrer Verantwortung erheblich aus

der Entgeltgruppe 7.1 herausheben

 

sowie

8.2 Arbeitnehmer, die Ttigkeiten ausben,

die grndliche, umfassende Fachkenntnisse

und selbstndige Leistungen erfordern

(Grndliche, umfassende Fachkenntnisse bedeuten gegenber grndlichen und vielseitigen Fachkenntnissen eine Steigerung der Tiefe und Breite nach.)

 

sowie

8.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fhigkeiten

oder Erfahrungen entsprechende

gleichwertige Ttigkeiten ausben

 

Beispiele:

8.4.1 Handwerks- und Industriemeister, die groe Arbeitssttten (Bereiche, Werksttten, Abteilungen oder Betriebe) fachlich beaufsichtigen, in denen Handwerker oder Facharbeiter beschftigt sind

8.4.2 An- und Abfahren von Kraftwerksblcken mit einer Leistung von mehr als 100 MW und Eingreifen bei Strungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprfung

8.4.3 Erstellen von Kostenangeboten und Bearbeiten von Versorgungsanfragen in mehreren Energiesparten

8.4.4 Ttigkeiten als Bilanzbuchhalter

8.4.5 Selbstndiges Anfertigen, ndern und Pflegen von DV-Programmen und DVProgrammbausteinen

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