Entgeltgruppe 7
7.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 6.1,
die Ttigkeiten ausben,
die besondere Spezialkenntnisse erfordern sowie
7.2 Arbeitnehmer, die Ttigkeiten ausben,
die grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und
selbstndige Leistungen erfordern sowie
7.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fhigkeiten
oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige Ttigkeiten
ausben
Beispiele:
7.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit fachlicher Aufsicht ber Handwerker oder Facharbeiter
7.4.2 Handwerks- und Industriemeister, die die Voraussetzungen der Ausbildereignungs-Verordnung erfllen und in der Berufsausbildung entsprechend ttig sind
7.4.3 Komplizierte Instandhaltungs-, Reparatur- und berholungsarbeiten an Hochspannungs- und Hochleistungsschaltgerten oder leittechnischen Anlagen von mindestens 110 KV
7.4.4 Versorgungstechnische, vertragsrechtliche und energiewirtschaftliche Kundenberatung
7.4.5 An- und Abfahren aller Kraftwerksanlagen und Eingreifen bei Strungen als Kraftwerker mit Kraftwerkerprfung