Entgeltgruppe 6

 

 

6.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5.1,

die besonders hochwertige oder

besonders vielseitige Ttigkeiten ausben.

(Besonders hochwertige Ttigkeiten erfordern hochwertiges fachliches Knnen sowie besondere Umsicht und Zuverlssigkeit. Besonders vielseitige Ttigkeiten erfordern vielseitiges fachliches Knnen und breitere Einsetzbarkeit.)

 

sowie

6.2 Arbeitnehmer, die Ttigkeiten ausben,

die grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und

mindestens zu einem Fnftel

selbstndige Leistungen erfordern

(Selbstndige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstndiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfllen.)

 

sowie

6.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fhigkeiten

oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige

Ttigkeiten ausben

 

Beispiele:

6.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Ttigkeiten

6.4.2 Staatlich geprfte Techniker mit entsprechenden Ttigkeiten

6.4.3 Technische Assistenten mit entsprechenden Ttigkeiten

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