Entgeltgruppe 6
6.1 Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 5.1,
die besonders hochwertige oder
besonders vielseitige Ttigkeiten ausben.
(Besonders hochwertige Ttigkeiten erfordern hochwertiges fachliches Knnen sowie besondere Umsicht und Zuverlssigkeit. Besonders vielseitige Ttigkeiten erfordern vielseitiges fachliches Knnen und breitere Einsetzbarkeit.)
sowie
6.2 Arbeitnehmer, die Ttigkeiten ausben,
die grndliche und vielseitige Fachkenntnisse und
mindestens zu einem Fnftel
selbstndige Leistungen erfordern
(Selbstndige Leistungen erfordern ein den vorausgesetzten Fachkenntnissen entsprechendes selbstndiges Erarbeiten eines Ergebnisses unter Entwicklung einer eigenen geistigen Initiative. Eine leichte geistige Arbeit kann diese Anforderung nicht erfllen.)
sowie
6.3 Arbeitnehmer, die aufgrund ihrer Fhigkeiten
oder Erfahrungen entsprechende gleichwertige
Ttigkeiten ausben
Beispiele:
6.4.1 Handwerks- und Industriemeister mit entsprechenden Ttigkeiten
6.4.2 Staatlich geprfte Techniker mit entsprechenden Ttigkeiten
6.4.3 Technische Assistenten mit entsprechenden Ttigkeiten